​1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten

The text in RED color is the amended or added text in comparison with the former 98/37/EC machinery directive


1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten

Die gewählte Steuerungs- oder Betriebsart muss allen anderen Steuerungs- und Betriebsfunktionen außer dem NOT-HALT übergeordnet sein.

Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass mehrere Steuerungs- oder Betriebsarten mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen und/oder Arbeitsverfahren möglich sind, so muss sie mit einem in jeder Stellung abschließbaren Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalter ausgestattet sein. Jede Stellung des Wahlschalters muss deutlich erkennbar sein und darf nur einer Steuerungs- oder Betriebsart entsprechen.

Der Wahlschalter kann durch andere Wahleinrichtungen ersetzt werden, durch die die Nutzung bestimmter Funktionen der Maschine auf bestimmte Personenkreise beschränkt werden kann.

Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:

- Alle anderen Steuerungs- oder Betriebsarten sind nicht möglich;

- der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur möglich, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden;

- der Betrieb gefährlicher Funktionen ist nur unter geringeren Risikobedingungen möglich, und Gefährdungen, die sich aus Befehlsverkettungen ergeben, werden ausgeschaltet;

- der Betrieb gefährlicher Funktionen durch absichtliche oder unabsichtliche Einwirkung auf die Sensoren der Maschine ist nicht möglich.

Können diese vier Voraussetzungen nicht gleichzeitig erfüllt werden, so muss der Steuerungs- oder Betriebsartenwahlschalter andere Schutzmaßnahmen auslösen, die so angelegt und beschaffen sind, dass ein sicherer Arbeitsbereich gewährleistet ist.

Vom Betätigungsplatz des Wahlschalters aus müssen sich die jeweils betriebenen Maschinenteile steuern lassen.

Comment:

The text of the former Directive 98/37/EC mentioned "switch operating modes". He was replaced by "mode selection command or operation."

The modified parts of this paragraph have been in order to align with the definitions of standards and mainly of EN 12100-2.

The last paragraph was amended "If these four conditions can not be fulfilled simultaneously, ..." objective is to allow additional functionning that must be analyzed in the risk analysis of the machine. Indeed, in this configuration, the protection and safety of the machine in order to ensure the safety of the operator were either withdrawn, or neutralized.

Original Comment:

Le texte de l’ancienne directive 98/37/CE mentionnait « sélecteur des modes de marche ». Il a été remplacé par « Sélection des modes de commande ou de fonctionnement ».

Les parties modifiées de ce paragraphe l’on été afin de se mettre en adéquation avec les définitions des normes et principalement de la norme EN 12100-2.

Le dernier paragraphe modifié « Si ces quatre conditions ne peuvent être remplies simultanément, … » a pour objectif d’autoriser des fonctionnements supplémentaires qui doivent être analysés dans l’étude de risque de la machine. En effet dans cette configuration, les protections et sécurités de la machine destinés à assurer la sécurité de l’opérateur ont été soit retirées, soit neutralisées.

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