Änderung der Richtlinie 89/392/EWG

Die Maschinen der Richtlinie 89/392/EWG wurde durch die folgenden Richtlinien wurden geändert:

  • Richtlinie 91/368/EWG, die den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie zu auswechselbare Ausrüstungen, mobile und Maschinen zum Heben von Lasten (ohne Personen) erweitert. Daher Anhang I erweitert worden (Hinzufügen / Wechseln von Teilen 3, 4 und 5 des Anhangs I der Richtlinie).
  • Richtlinie 93/44/EWG, die den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erweitert:
    • Sicherheitsbauteile,
    • Maschinen zum Heben,
    • die Bewegung von Menschen.
  • Richtlinie 93/68/EG, die die harmonisierten Bestimmungen im Zusammenhang mit "CE"-Kennzeichnung führt.
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