Richtlinie 89/392/EWG - ANHANG III

ANHANG III EG-ZEICHEN

Das EG-Zeichen besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symol und den zwei letzten Ziffern der Jahreszahl der Zeichenanbringung.

 

 

Die verschiedenen Elemente des EG-Zeichens müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

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