- Richtlinie Machinen
- Geschichte der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Richtlinie Maschinen 2006/42/EG
- Erwägung Richtlinie 2006/42/EG
- Artikel Richtlinie Maschinen 2006/42/EG
- Artikel 1 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Anwendungsbereich
- Artikel 2 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Begriffsbestimmungen
- Artikel 3 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Spezielle Richtlinien
- Artikel 4 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Marktaufsicht
- Artikel 5 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
- Artikel 6 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Freier Warenverkehr
- Artikel 7 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
- Artikel 8 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Spezifische Maßnahmen
- Artikel 9 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial
- Artikel 10 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Anfechtung einer harmonisierten Norm
- Artikel 11 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Schutzklausel
- Artikel 12 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen
- Artikel 13 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Verfahren für unvollständige Maschinen
- Artikel 14 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Benannte Stellen
- Artikel 15 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Installation und Verwendung der Maschinen
- Artikel 16 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : CE-Kennzeichnung
- Artikel 17 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Nicht vorschriftsmäßige Kennzeichnung
- Artikel 18 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Geheimhaltung
- Artikel 19 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
- Artikel 20 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Rechtsbehelfe
- Artikel 21 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Verbreitung von Informationen
- Artikel 22 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Ausschuss
- Artikel 23 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Sanktionen
- Artikel 24 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Änderung der Richtlinie 95/16/EG
- Artikel 25 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Aufgehobene Rechtsvorschriften
- Artikel 26 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Umsetzung
- Artikel 27 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Ausnahmen
- Artikel 28 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Inkrafttreten
- Artikel 29 Richtlinie Maschinen 2006/42/EG : Adressaten
- Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Zusammenfassung
- Allgemeinen Grundsätzen des Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- 1 grundlegenden Gesundheits-und Sicherheitsanforderungen des Anhangs 1 - Definitionen - Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.1.2. Grundsätze die Integration der Sicherheit in Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.1.3. Materialien und Produkte Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.1.4. Beleuchtung - Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung - Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.7. INFORMATIONEN - Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- 1.1.8. Sitze
- 1.2.1. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
- 1.2.2. Stellteile
- 1.2.3. Ingangsetzen
- 1.2.4. Stillsetzen
- 1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen
- Artikel 1.1.6. Ergonomie - Anhang 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Artikel 1.1.7. Bedienungsplätze : anhang-I Richtlinie Maschinen 2006/42/EG :
- 1.2.5. Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten
- ANHANG II Richtlinie 2006/42/EG Maschinen - EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR EINE MASCHINE
- ANHANG III Richtlinie 2006/42/EG - CE-Kennzeichnung
- ANHANG IV Richtlinie 2006/42/EG Maschinen - Kategorien von Maschinen
- ANHANG V Richtlinie 2006/42/EG Maschinen - Nicht erschöpfende Liste
- ANHANG VI Richtlinie 2006/42/EG - Montageanleitung für eine unvollständige Maschine
- ANHANG VII Richtlinie 2006/42/EG - Technische Unterlagen für Maschinen
- ANHANG VIII Richtlinie 2006/42/EG - Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen
- ANHANG IX Richtlinie 2006/42/EG - EG-Baumusterprüfung
- ANHANG X Richtlinie 2006/42/EG - Umfassende Qualitätssicherung
- ANHANG XI Richtlinie 2006/42/EG - Von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigende Mindestkriterien für die Benennung der Stellen
- Annex XII of machinery directive 2006/42/EC - Correlation table between machinery directive 2006/42/CE and MD 1998/37/CE
- Richtlinie Maschinen 98/37/EG
- Erwägung Richtlinie 1998/37/EG
- Artikel Richtlinie Maschinen 1998/37/EG
- ANHANG I Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG II Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG III Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG IV Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG V Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG VI Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG VII Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG VIII Richtlinie 1998/37/EG
- ANHANG IX Richtlinie 1998/37/EG
- Richtlinie Maschinen 89/392/EG
- Änderung der Richtlinie 89/392/EWG
- Wilkommen
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- ATEX-Richtlinien
- IECEx
- PSA-Richtlinie
- PSA Richtlinie 89/686/EWG - Erste Richtlinie
- Zweite Richtlinie 89/655/EWG - Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer
- Drittens PSA-Richtlinie - 89/656/EWG - Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen
- RICHTLINIE 95/63/EG zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG
- Richtlinie 2001/45/EG zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG
- Standardisierung und Europäische Verordnung
- Sicherheirt fur machinen : Normung und Europäische Verordnung
- Sicherheit von Ex, ATEX-und IECEx-Ausrüstungen: Standardisierung
- Sicherheit personnal Schutzausrüstung: Standardisierung und europäischen Vorschriften
- DIN EN ISO 14122-2 - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen
- Aktuelle nachrichten & Newsletter
- NEUE VERORDNUNG (EU) 2023/1230 über Maschinen
CE-Kennzeichnung von Maschinen
CE-Kennzeichnung von Maschinen
Die CE-Kennzeichnung in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union als Mittel zur Beseitigung der Hemmnisse für den Warenverkehr eingeführt worden und auch das Interesse der Öffentlichkeit zu schützen.
Die CE-Kennzeichnung ist auf Maschinen mit der Richtlinie eingeführt worden 93/68 / EWG-Richtlinie die harmonisierten stellt in Bezug auf CE-Kennzeichnung Bestimmungen.
An den Maschinen und Produkten angebracht, diese Markierung zeigt an, dass das Produkt mit allen wesentlichen Anforderungen der Sicherheit und Gesundheit Leitlinien für die das Produkt behauptet Compliance erfüllt.
Diese Markierung ermöglicht freien Handel und Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dh die 27 Mitgliedstaaten.
Durch das CE-Kennzeichnung auf dem Produkt, dem Hersteller (oder sein Vertreter), erklärt in das einzige und ausschließliche Haftung, dass die productmeets ALLE rechtlichen und regulatorischen Anforderungen so dass sie die CE-Kennzeichnung anzubringen. Dies gilt auch für die Hersteller von Produkten hergestellt Länder außerhalb der EU und im EWR verkauft.
Zum Beispiel der Maschinenrichtlinie 2006/42 / EG, Abschnitt wir " Erwägungsgründe "
(20) Es sollte allein in der Verantwortung der Hersteller liegen, die Übereinstimmung ihrer Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie nachzuweisen. Für einige Arten von Maschinen mit höherem Risikopotenzial ist jedoch ein strengeres Nachweisverfahren wünschenswert.
Die wichtigsten Richtlinien, die Industrieprodukte gelten, sind:
- Richtlinie 2006/42/EG (die die Richtlinien 98/37/EG und 89/392/EWG ersetzt)
- 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 (die Richtlinie ersetzt die 73/23 / EWG)
- Richtlinie 94/9/EG des Rates vom 23. März 1994
- Allgemeine Richtlinie 2001/95/EG über die Sicherheit von Produkten
- EMV-Richtlinie 2004/108 / EG des Rates vom 15. Dezember 2004 (mit der die Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 23. Mai 1989 ersetzt)
Auch die Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung - (89/686/EWG)
- Die meisten industriellen Produkte sind durch eines oder mehrere dieser Leitlinien.
- Die CE-Kennzeichnung wird vor dem Inverkehrbringen der Produkte und Ergebnisse eines Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt werden durchgeführt. Der Hersteller, dessen Agenten oder die Importeure und Händler haben daher rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Die rechtlichen Verpflichtungen des Herstellers für die CE-Kennzeichnung Verfahren
Begriffe und Definitionen Hersteller, Agent, Importeur oder Händler in den Richtlinien genannt.
Wenn der Körper der Richtlinie ist zu alt, ein neuer Text: Die Verordnung (EG) 765/2008 in Artikel 2 definiert in Artikel 2 und Gefolgschaften diese Definitionen:
3. „Hersteller“: jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;
4. „Bevollmächtigter“: jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung seiner aus der einschlägigen Gemeinschaftsgesetzgebung resultierenden Verpflichtungen wahrzunehmen;
5. „Einführer“: jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt;
6. „Händler“: jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers;
Die Anforderungen der Richtlinien festgelegten alle Bedienelemente und Unterlagen, die der Hersteller trifft, um zu beurteilen und sicherzustellen, Produktkonformität mit den Anforderungen der geltenden Richtlinien durchzuführen. Das gesamte Wertungsverfahren führt zu:
1) die Anbringung der CE-Kennzeichnung in Grafiken definiert die Richtlinie 93/68/EWG und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
2) Vorbereitung der technischen Dokumentation.
- Zunächst für den Benutzer: die Bedienungsanleitung, deren Inhalt in der Maschinenrichtlinie Abschnitt 1.7.4 des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42 / EG . Diese Betriebsanleitung ist auch in mehreren Sprachen verfügbar sein
- Sekunde: Die "technische Probleme", die bei den Behörden zur Verfügung gehalten werden müssen und definiert alle Eigenschaften der Maschine und den Inhalt und die Haltbarkeit werden in definierten Anhang VII der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG , deren Anforderung wird in der genannten Präambel der Richtlinie
(24) Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter sollte unbedingt vor Ausstellung der EG-Konformitätserklärung eine technische Dokumentation erstellen. Diese Dokumentation braucht nicht jederzeit körperlich vorhanden zu sein, sie muss aber auf Verlangen vorgelegt werden können. Sie muss keine detaillierten Pläne der für die Herstellung der Maschinen verwendeten Baugruppen enthalten, es sei denn, die Kenntnis solcher Pläne ist für die Prüfung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen unerlässlich.
3) EG-Konformitätserklärung, deren Inhalt in definierten Anhang II der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
In Bezug auf die Gesetzgebung dieses Dokument "Konformitätserklärung" bestätigt, dass das gesamte Verfahren der Konformitätsbewertung eingehalten wurde, und dass die Testergebnisse, die den EESH und Normen Anforderungen.
Hersteller (in der EU oder außerhalb der EU) können auch einen Vertreter, der in der EWR haben muss, dass es in ihrem Namen läuft das Zertifizierungsverfahren, wie oben definiert.
Benannte Stellen
Eine benannte Stelle: In einigen Fällen und für einige Maschinen kann die Konformitätsbewertung Dritte hinzuzieht.
Benannte Stellen sind von den Mitgliedstaaten ernannt Diese Organisationen sind in der Datenbank NANDO (New Approach benachrichtigen und Designated organsations - nach dem neuen Konzept benannten notifizierten Stelle) aufgeführt..
Beispielsweise kann der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IV der Richtlinie definiert die Maschinen, bei denen die Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich ist.
Eine nicht erschöpfende Liste der benannten Stellen für Maschinen in der Liste der definierten Maschinenrichtlinie benachrichtigt 2006/42/EG Organisationen. Diese Liste ist indikativ und war hjour mit der Veröffentlichung auf der branchen Finder Website.
Die offizielle Liste ist auf der Website zur Verfügung der Europäischen Union: europa . Für jede Richtlinie, gibt es verschiedene benannten Stellen können nicht alle Richtlinien decken.
Jede Richtlinie der Europäischen Union sind die Kategorien von Produkten und Maschinen, für die die Beteiligung einer benannten Verfahren für die Konformitätsbewertung erforderlich ist Organisation.
Für ATEX und Maschinenrichtlinie, die Informationen im Hauptteil der Richtlinie enthalten sind.
Die Aufmerksamkeit im Falle einer Beschwerde zu einer notifizierten Stellen bleibt jedoch der Hersteller verantwortlich:
- die CE-Kennzeichnung angebracht werden kann,
- die EG-Konformitätserklärung zu etablieren
- die Verantwortung für die Übereinstimmung des Produkts übernehmen.
Gesetzliche Anforderungen zur CE-Kennzeichnung im Zusammenhang - Verpflichtungen für Importeure und Händler
Maschinen von Drittanbietern (Nicht-EU) kann innerhalb des EWR verkauft werden. Die Produkte sind auch in den Anwendungsbereich der CE-Kennzeichnung.
Der Importeur muss sicherstellen, dass die Maschinen, die sie in Verkehr bringen, mit den europäischen Rechtsvorschriften für diese Produkte erfüllen.
Importeure müssen sicherstellen, dass Nicht-EU-Hersteller haben das Verfahren der Zertifizierung verfolgt und Dokumentation ist ebenfalls verfügbar.
Sie müssen über Kenntnisse der rechtlichen und gesetzlichen Aspekte für den Inhalt der verschiedenen Richtlinien Feld, dass sie wissen, welche Dokumente müssen zur Verfügung gestellt werden können, die Produkte müssen die CE-Kennzeichnung und in der Lage, die offensichtliche Vertragswidrigkeiten zu schätzen.
Vor allem müssen sie eine schriftliche Nachweis des Herstellers gewährleistet den Zugang zu den folgenden erforderlichen Unterlagen:
- EG-Konformitätserklärung
- Technische Dokumentation.
Sie müssen auch einen schriftlichen Beweis für die Hersteller, dass sie den nationalen Behörden auf Verlangen und übermitteln diese Unterlagen zu genehmigen.
Falls ein Importeur oder Händler, dem Markt ein Produkt im eigenen Namen, nimmt er all die Verantwortung der Hersteller und der gesetzliche Haftung für die Anbringung der CE-Kennzeichnung übernehmen
Die Konformitätsvermutung: die Verwendung von harmonisierten Normen
Um Unterschiede in der Gesetzgebung zwischen den Ländern zu entfernen, die Europäische Union und den Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit. Dies sind die grundlegenden Anforderungen für Gesundheit und Sicherheit, dass der Hersteller wichtige Normungsarbeit respecter.Un hat im CEN, CENELEC und ETSI in den letzten Jahren durchgeführt worden, und ein Mittel, um die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen Gesundheit und Sicherheit belegen ist, die beweisen, Konformität des Produkts oder der Maschine auf harmonisierte Normen.
Für die Richtlinie 2006/42 / EG, die Liste der harmonisierten Normen wird regelmäßig veröffentlicht.
'' Die Anwendung der harmonisierten Normen der Zertifizierungsprozess gibt Konformitätsvermutung.
Aufmerksamkeit ist der Einsatz dieser Normen nicht zwingend. Dieses soll den Stand der Technik der Technik darstellen. Wenn ein Hersteller einen anderen Weg nutzen möchte, ist er frei. Er muss in diesem Fall nachweisen, dass er ein Maß an Sicherheit und Leistung zumindest äquivalent zu der in der harmonisierten Norm beschrieben erhält.
Andere Informationsquellen.
Sie können dieses Thema zu erforschen, durch:
- die blaue Führung der Europäischen Union vom 2000
- die Website der Europäischen Union:
- http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/downloads/index_en.htm
- http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/professionals/manufacturers/notified-body/index_en.htm?filter=12
- http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/documents/internal-market-for-products/new-legislative-framework/index_en.htm#h2-3
- die neuen blauen Führer der europäischen union
German