Die neue Blue Guide, datiert vom April 2014

Eine neue Blue Guide wurde von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Er ersetzt nun das alte Blue Guide, das im Jahr 2000 veröffentlicht wurde.

Dieses Handbuch wurde unter der folgenden Referenz veröffentlicht: Ref. Ares (2014) 1025242 - 2014.02.04

Der Inhalt dieser Anleitung ist derzeit in Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar und betrifft folgende Punkte:

Die "Blue Guide" über die Umsetzung der EU-Vorschriften für Produkte im Jahr 2014

Sie können die Deutsch neue blaue Führer downloaden von dieser Verbindung


Der Inhalt dieser neuen blauen Führer ist:

1. REGULIERUNG DES FREIEN WARENVERKEHRS

1.1. HISTORISCHER ÜBERBLICK

1.1.1. DAS „ALTE KONZEPT“

1.1.2. GEGENSEITIGE ANERKENNUNG

1.1.3 DAS „NEUE KONZEPT“ UND DAS „GESAMTKONZEPT“

1.2. DER „NEUE RECHTSRAHMEN“

1.2.1 DAS KONZEPT

1.2.2. DER RECHTLICHE CHARAKTER VON RECHTSVORSCHRIFTEN DES NEUEN RECHTSRAHMENS UND IHR VERHÄLTNIS ZU ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN DER EU

1.2.3. EIN INEINANDER GREIFENDES SYSTEM

1.3. DIE RICHTLINIE ÜBER DIE ALLGEMEINE PRODUKTSICHERHEIT

1.4. DIE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR PRODUKTHAFTUNG 

1.5. GELTUNGSBEREICH DES LEITFADENS

2. WANN GELTEN DIE EUHARMONISIERUNGSRECHTSVORSCHRIFTEN FÜR PRODUKTE?

2.1 GELTUNGSBEREICH

2.2. BEREITSTELLUNG

2.3. INVERKEHRBRINGEN

2.4. AUS DRITTLÄNDERN IMPORTIERTE PRODUKTE

2.5. INBETRIEBNAHME ODER BENUTZUNG (UND EINBAU)

2.6. GLEICHZEITIGE ANWENDUNG VON HARMONISIERUNGSRECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION 

2.7. VORGESEHENER VERWENDUNGSZWECK/FEHLANWENDUNG

2.8. RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH (EWR-EFTA-STAATEN, ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND GEBIETE (ÜLG), TÜRKEI)

2.8.1. MITGLIEDSTAATEN UND ÜBERSEEISCHE LÄNDER UND GEBIETE

2.8.2 EWR-EFTA-STAATEN

2.8.3. MONACO, SAN MARINO UND ANDORRA

2.8.4. TÜRKEI

2.9. ÜBERGANGSZEITEN BEI NEUEN ODER ÜBERARBEITETEN EU-VORSCHRIFTEN

3. DIE AKTEURE IN DER LIEFERKETTE UND DEREN VERPFLICHTUNGEN 

3.1. HERSTELLER

3.2. BEVOLLMÄCHTIGTER

3.3. EINFÜHRER

3.4 HÄNDLER

3.5. ENDBENUTZER

4. PRODUKTANFORDERUNGEN

4.1. WESENTLICHE PRODUKTANFORDERUNGEN

4.1.1. DEFINITION DER WESENTLICHEN ANFORDERUNGEN

4.1.2. KONFORMITÄT MIT DEN WESENTLICHEN ANFORDERUNGEN: HARMONISIERTE NORMEN

4.1.3. KONFORMITÄT MIT DEN WESENTLICHEN ANFORDERUNGEN: ANDERE MÖGLICHKEITEN

4.2. ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT 

4.2.1 WARUM IST RÜCKVERFOLGBARKEIT WICHTIG?

4.2.2 BESTIMMUNGEN ÜBER DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT

4.3. TECHNISCHE UNTERLAGEN

4.4. EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

4.5. KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN

4.5.1. CE-KENNZEICHNUNG

4.5.2. SONSTIGE OBLIGATORISCHE ZEICHEN

5. KONFORMITÄTSBEWERTUNG

5.1. MODULE FÜR DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNG

5.1.1. WAS IST DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNG?

5.1.2. DIE MODULSTRUKTUR DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG IN DEN HARMONISIERUNGSRECHTSVORSCHRIFTEN DER UNION

5.1.3. AN DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG BETEILIGTE AKTEURE – STELLUNG DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG IN DER LIEFERKETTE

5.1.4. MODULE UND IHRE VARIANTEN

5.1.5. VERFAHREN MIT EINEM UND ZWEI MODULEN – BAUARTBEZOGENE VERFAHREN (EUBAUMUSTERPRÜFUNG)

5.1.6. MODULE AUF DER GRUNDLAGE DER QUALITÄTSSICHERUNG

5.1.7. ÜBERBLICK ÜBER DIE MODULE

5.1.8. ÜBERBLICK ÜBER DIE VERFAHREN

5.1.9. GRUNDSÄTZE FÜR DIE MODULAUSWAHL

5.2. KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

5.2.1. KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN UND NOTIFIZIERTE STELLEN

5.2.2. AUFGABEN UND PFLICHTEN

5.2.3. KOMPETENZEN DER NOTIFIZIERTEN STELLEN

5.2.4. KOORDINIERUNG ZWISCHEN NOTIFIZIERTEN STELLEN

5.2.5. VERGABE VON UNTERAUFTRÄGEN DURCH NOTIFIZIERTE STELLEN

5.2.6. AKKREDITIERTE INTERNE STELLEN

5.2.7. ANERKANNTE UNABHÄNGIGE ORGANISATIONEN UND BETREIBERPRÜFSTELLEN

5.3. NOTIFIZIERUNG

5.3.1. NOTIFIZIERENDE BEHÖRDEN

5.3.2. NOTIFIZIERUNGSPROZESS

5.3.3. VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE KOMMISSION – DIE NANDO-WEBSITE

5.3.4. AUSSETZUNG – WIDERRUF – EINSPRUCH

6. AKKREDITIERUNG

6.1. WARUM AKKREDITIEREN?

6.2. WAS IST DIE AKKREDITIERUNG?

6.3. GELTUNGSBEREICH DER AKKREDITIERUNG

6.4. AKKREDITIERUNG GEMÄSS DER VERORDNUNG (EG) NR. 765/2008

6.4.1. NATIONALE AKKREDITIERUNGSSTELLEN

6.4.2. WETTBEWERBSVERBOT UND NICHTGEWERBLICHKEIT DER NATIONALEN AKKREDITIERUNGSSTELLEN 

6.5. DIE INFRASTRUKTUR FÜR DIE EUROPÄISCHE AKKREDITIERUNG

6.5.1. SEKTORBEZOGENE AKKREDITIERUNGSSYSTEME

6.5.2. BEURTEILUNG UNTER GLEICHRANGIGEN

6.5.3. KONFORMITÄTSVERMUTUNG FÜR NATIONALE AKKREDITIERUNGSSTELLEN

6.5.4. DIE ROLLE DER EA BEI DER UNTERSTÜTZUNG UND EUROPAWEITEN HARMONISIERUNG DER AKKREDITIERUNGSVERFAHREN 

6.6. GRENZÜBERSCHREITENDE AKKREDITIERUNG

6.7. AKKREDITIERUNG IM INTERNATIONALEN KONTEXT

6.7.1. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN AKKREDITIERUNGSSTELLEN

6.7.2. DIE AUSWIRKUNGEN AUF HANDELSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND DRITTLÄNDERN IM BEREICH DER KONFORMITÄTSBEWERTUNG 

7. MARKTAUFSICHT

7.1. WARUM BRAUCHEN WIR EINE MARKTAUFSICHT?

7.2. MARKTAUFSICHTSTÄTIGKEITEN

7.3. VERANTWORTUNG DER MITGLIEDSTAATEN

7.3.1. NATIONALE INFRASTRUKTUREN

7.3.2. NATIONALE MARKTÜBERWACHUNGSPROGRAMME

7.3.3. KONTROLLE VON PRODUKTEN AUS DRITTLÄNDERN DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN:NATIONALE KOORDINATION UND KOORDINIERUNG

7.3.4. UNTERRICHTUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

7.3.5. MARKTÜBERWACHUNGSVERFAHREN (EINSCHLIESSLICH SCHUTZMECHANISMEN)

7.3.6. KORREKTURMASSNAHMEN – VERBOTE – RÜCKNAHMEN – RÜCKRUFE

7.3.7. SANKTIONEN

7.4. SCHUTZMECHANISMEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN

7.4.1. ZIEL UND EINORDNUNG DER SCHUTZMECHANISMEN IM RAHMEN DES MARKTÜBERWACHUNGSPROZESSES

7.4.2. DIE SCHRITTWEISE ANWENDUNG VON SCHUTZMECHANISMEN

7.5. ZUSAMMENARBEIT UND INFORMATIONSAUSTAUSCH ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN UND DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

7.5.1. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN

7.5.2 RAPEX

7.5.3. ICSMS

7.5.4. BEOBACHTUNGS- UND MELDESYSTEM FÜR MEDIZINPRODUKTE

8. FREIER WARENVERKEHR IN DER EU

8.1. KLAUSEL ÜBER DEN FREIEN WARENVERKEHR

8.2. BESCHRÄNKUNGEN

9. INTERNATIONALE ASPEKTE DES EU-PRODUKTRECHTS

9.1. ABKOMMEN ÜBER DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND DIE ANERKENNUNG

9.2. ABKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG

9.2.1. WICHTIGSTE MERKMALE

9.2.2. Abkommen EU-Schweiz über die gegenseitige Anerkennung

9.2.3. EWR-EFTA-STAATEN: ABKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG UND ABKOMMEN ÜBER DIE KONFORMITÄTSBEWERTUNG UND DIE ANERKENNUNG

10. ANHÄNGE

10.1. ANHANG 1 – IM LEITFADEN ANGEFÜHRTE RECHTSVORSCHRIFTEN DER EU (LISTE NICHT VOLLSTÄNDIG)

10.2. ANHANG 2 – ZUSÄTZLICHE LEITLINIEN

10.3. ANHANG 3 – NÜTZLICHE INTERNETADRESSEN

10.4. ANHANG 4 – KONFORMITÄTSBEWERTUNGSVERFAHREN (MODULE AUS DEM BESCHLUSS NR. 768/2008/EG) 

10.5. ANHANG 5 – BEZIEHUNG ZWISCHEN ISO 9000 UND MODULEN, DIE EIN QUALITÄTSSICHERUNGSSYSTEM VERLANGEN

10.6. ANHANG 6 – VERWENDUNG HARMONISIERTER NORMEN ZUR BEWERTUNG DER KOMPETENZ VON KONFORMITÄTSBEWERTUNGSSTELLEN

10.7. ANHANG 7 – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR CE-KENNZEICHNUNG

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