1.2.2. Stellteile

The text in RED color is the amended or added text in comparison with the former 98/37/EC machinery directive.


1.2.2. Stellteile

Comment:

In the old Machinery Directive 98/37/EC, the term used was "commands". This term has been replaced by a "control device".

Original Comment:

Dans l’ancienne directive machines 98/37/CE, le terme utilisé était « commandes ».  Ce terme a disparu au profit de « organe de service ».

Stellteile müssen

- deutlich sichtbar und erkennbar sein; wenn geeignet, sind Piktogramme zu verwenden;

- so angebracht sein, dass sie sicher, unbedenklich, schnell und eindeutig betätigt werden können;

- so gestaltet sein, dass das Betätigen des Stellteils mit der jeweiligen Steuerwirkung kohärent ist;

- außerhalb der Gefahrenbereiche angeordnet sein, erforderlichenfalls mit Ausnahme bestimmter Stellteile wie NOT-HALT-Befehlsgeräte und Handprogrammiergeräte;

- so angeordnet sein, dass ihr Betätigen keine zusätzlichen Risiken hervorruft;

- so gestaltet oder geschützt sein, dass die beabsichtigte Wirkung, falls sie mit einer Gefährdung verbunden sein kann, nur durch eine absichtliche Betätigung erzielt werden kann;

- so gefertigt sein, dass sie vorhersehbaren Beanspruchungen standhalten; dies gilt insbesondere für Stellteile von NOT-HALT-Befehlsgeräten, die hoch beansprucht werden können.

Ist ein Stellteil für mehrere verschiedene Wirkungen ausgelegt und gebaut, d. h., ist seine Wirkung nicht eindeutig, so muss die jeweilige Steuerwirkung unmissverständlich angezeigt und erforderlichenfalls bestätigt werden.

Stellteile müssen so gestaltet sein, dass unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien ihre Anordnung, ihre Bewegungsrichtung und ihr Betätigungswiderstand mit der Steuerwirkung kompatibel sind.

Die Maschine muss mit den für sicheren Betrieb notwendigen Anzeigeeinrichtungen und Hinweisen ausgestattet sein. Das Bedienungspersonal muss diese vom Bedienungsstand aus einsehen können.

Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenbereich aufhält.

Ist das nicht möglich, muss die Steuerung so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen ein akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Einer gefährdeten Person muss genügend Zeit bleiben, um den Gefahrenbereich zu verlassen oder das Ingangsetzen der Maschine zu verhindern.

Comment:

In the old Machinery Directive 98/37/EC, the term "main control position" was written, but the only requirement was for the operator to ensure the non-presence of people in the danger zone.

The new Directive 2006/42/EC includes as above, the co-activity and interactivity of machines together (plurality of control stations) has been integrated. In addition, the operator can use a more new technical means that can be integrated into the control system designed to prevent starting of the machine until a person is in the danger zone.

Original Comment:

Dans l’ancienne directive machines 98/37/CE, le terme « poste de commande principal » figurait, mais la seule exigence consistait pour l’opérateur à s’assurer de la non-présence de personne dans la zone dangereuse.

La nouvelle directive machines 2006/42/CE inclut comme précédemment, la co-activité et l’interactivité des machines entre elles (pluralité de postes de commande) a été intégrée. De plus l’opérateur peut en plus recourir a de nouveaux moyens techniques qui peuvent être intégrés aux système de commande construits pour interdire la mise en marche tant qu'une personne se trouve dans la zone dangereuse.

Falls erforderlich, ist dafür zu sorgen, dass die Maschine nur von Bedienungsständen aus bedient werden kann, die sich in einer oder mehreren vorher festgelegten Zonen oder an einem oder mehreren vorher festgelegten Standorten befinden.

Comment:

Standards related to safety aspects have evolved to introduce aspects of co-activity and coordination of multiple workstations.

Original Comment:

Les normes traitant des aspects de sécurité ont évolué pour introduire les aspects de co-activité et de coordination de plusieurs postes de travail.

Sind mehrere Bedienungsplätze vorhanden, so muss die Steuerung so ausgelegt sein, dass die Steuerung jeweils nur von einem Bedienungsplatz aus möglich ist; hiervon ausgenommen sind Befehlseinrichtungen zum Stillsetzen und Nothalt.

Original Comment:

Previous Directive 98/37/EC incorporated this requirement in Chapter "workstation" for the risks of mobility machines (Paragraph 3 of Annex I). This requirement was extended to all machines.

Original Comment:

La précédente directive machines 98/37/CE intégrait cette exigence au chapitre « poste de travail » pour les risques liés à la mobilité des machines (Paragraphe 3 de l’annexe I). Cette exigence a été étendue à toutes les machines.

Verfügt eine Maschine über mehrere Bedienungsstände, so muss jeder Bedienungsstand mit allen erforderlichen Befehlseinrichtungen ausgestattet sein, wobei auszuschließen ist, dass sich das Bedienungspersonal gegenseitig behindert oder in eine Gefährdungssituation bringt.

German